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   LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04   

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https://dejure.org/2005,26450
LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04 (https://dejure.org/2005,26450)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.05.2005 - L 6 R 514/04 (https://dejure.org/2005,26450)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - L 6 R 514/04 (https://dejure.org/2005,26450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Vorliegen einer Berufsunfähigkeit im Sinne des § 240 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Berücksichtigung des zuletzt ausgeübten Hauptberufs neben dem beruflichen Leistungsvermögen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04
    Dementsprechend bestimmt § 240 Abs. 2 Satz 4 SGB VI, dass nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann, wobei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04
    Beschränkungen des Anmarschweges zur Arbeitsstätte liegen nicht vor, weil die durchschnittlich erforderlichen Fußwege zurückgelegt werden können (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04
    Vielmehr sind gemäß § 240 Abs. 2 SGB VI Versicherte nur dann berufsunfähig, wenn ihnen die Verweisung auf andere Berufstätigkeiten auch aus sozialen Gründen nicht mehr zumutbar ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138).
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