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LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Vorliegen einer Berufsunfähigkeit im Sinne des § 240 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Berücksichtigung des zuletzt ausgeübten Hauptberufs neben dem beruflichen Leistungsvermögen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 18.06.2004 - S 1 RJ 467/03
- LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04
Dementsprechend bestimmt § 240 Abs. 2 Satz 4 SGB VI, dass nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann, wobei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 8). - BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04
Beschränkungen des Anmarschweges zur Arbeitsstätte liegen nicht vor, weil die durchschnittlich erforderlichen Fußwege zurückgelegt werden können (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10). - BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84
Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter - …
Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 514/04
Vielmehr sind gemäß § 240 Abs. 2 SGB VI Versicherte nur dann berufsunfähig, wenn ihnen die Verweisung auf andere Berufstätigkeiten auch aus sozialen Gründen nicht mehr zumutbar ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138).